Das Honboard 100 der Rechtsanwälte

Image title

Das Honboard der Rechtsanwälte versammelt eine streng begrenzte Auswahl besonders profilierter Juristinnen und Juristen, die innerhalb ihres Fachgebiets durch besondere Expertise, Reputation und nachhaltige berufliche Tätigkeit hervorstechen.

Redaktionell berücksichtigt werden Persönlichkeiten, die durch erfolgreiche Mandatsführung, wissenschaftliche Veröffentlichungen, besondere Spezialisierung, Lehrtätigkeit, Vorträge oder prägende Beiträge zur juristischen Praxis in Erscheinung treten.

Viele von ihnen beraten Unternehmen, Institutionen sowie Privatpersonen in anspruchsvollen und komplexen rechtlichen Angelegenheiten.

Redaktionelle Leitlinien

  • Je Rechtsgebiet werden maximal fünf Anwältinnen und Anwälte aufgenommen.
  • Die Auswahl versteht sich nicht als Rangfolge.
  • Eine Bewerbung ist nicht vorgesehen.
  • Berücksichtigt werden Spezialisierung, Sichtbarkeit, Reputation und fachliche Prägung.

Bedeutende Juristen der Geschichte

Wegbereiter, Richter, Rechtsgelehrte, Staatsrechtler und Verteidiger, die maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des deutschen und internationalen Rechts hatten.

Das WHO’S WHO der Rechtsanwälte bemüht sich, eine begrenzte Auswahl prägender Juristen vorzustellen. Bei der Vielzahl hochqualifizierter Anwälte, die nicht berücksichtigt werden konnten, wird deren Leistung oder fachliche Kompetenz keinesfalls in Frage gestellt.


Die Aufnahme in das Honboard erfolgt ausschließlich redaktionell und ohne Bewerbung. Die Auswahl versteht sich nicht als Rangfolge, sondern als kuratierte Sichtbarmachung besonderer Profile innerhalb einzelner Rechtsgebiete.