Matthias Prinz
Name:Matthias Prinz
Geboren am:27.08.1956
SternzeichenJungfrau 24.08 -23.09
Geburtsort:Berlin (D).
Prinz studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und legte 1980 sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Danach arbeitete er dort am Institut für internationales Privat- und Prozessrecht als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Im Anschluss studierte Matthias Prinz an der Harvard Law School, die er mit dem Titel eines Master of Law (LL.M.) abschloss. Dann absolvierte er in New York das Anwaltsexamen (Bar Exam) und wurde dort 1984 auch als Anwalt zugelassen. Ein Jahr darauf promovierte er bei Prof. Dr. jur. Hein Kötz, seinerzeit Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Matthias Prinz erhielt – gleichfalls in diesem Jahr – seine Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg. Zusammen mit Sabine Neidhardt gründete er eine eigene Kanzlei, zu der später eine weitere in Berlin hinzukam. Dr. Prinz hatte sich auf Presse- und Medienrecht spezialisiert.
Für den prominenten Medienrechtler Prinz begann die Karriere Anfang der 1980er Jahre als 28-Jähriger, als ihn der umstrittene Chirurg Julius Hackethal mit einem Sterbehilfe-Fall beauftragte. Der Vorwurf gegen den Mediziner lautete aktive Sterbehilfe, weswegen er aber nicht verurteilt wurde. Der Fall war eine Sache der Strafverteidigung, die aber von viel Medienaufmerksamkeit begleitet wurde, aber auch die Belange des wenig entwickelten Medienrechts deutlich machte. Seither hat die Kanzlei von Matthias Prinz weit mehr als 20.000 Gerichtsverfahren juristisch begleitet. Im Presserecht setzte die Kanzlei bereits in ihrem Gründungsjahr 1985 ihre erste Gegendarstellung auf der Tiitelseite einer Tageszeitung durch. Vier Jahre später gelang ihr die erste Gegendarstellung auf der Titelseite von Deutschlands führender Boulevardzeitung "Bild".
Bis heute erstritt die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall mehr als hundert Gegendarstellungen auf Titelseiten von unterschiedlichen Tageszeitungen und Zeitschriften. Bevor 1994 vom Bundesgerichtshof die Grundsatzentscheidung zum Widerruf auf der Titelseite und 1998 vom Bundesverfassungsgerichts die Grundsatzentscheidung zur Gegendarstellung auf der Titelseite ausgesprochen wurden, mussten Prinz und seine Rechtsanwälte zahlreiche Musterprozesse zu den jeweiligen Einzelheiten führen. Matthias Prinz avancierte zu Deutschlands prominentestem Medienrechtler mit internationalem Renommee, dessen juristisches Knowhow viele bekannte Größen aus Wirtschaft, Kultur, Adel und auch aus dem Showbusiness in Anspruch nehmen, um ihre Persönlichkeitsrechte durchzusetzen.
Im Jahr 1999 war Prinz Ko-Autor des im Beck Verlag erschienen Standardwerks "Medienrecht – Die zivilrechtlichen Ansprüche". Aufsehend erregend für die gesamte europäische Presse war das so genannten "Caroline-Urteil" von 2004 im Fall der Königliche Hoheit Prinzessin Caroline von Hannover vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das von dem Medienrechtler erstritten wurde. Es hat zur Folge, dass die Presse über Details aus dem Privatbereich von Prominenten nur noch eingeschränkt berichten darf. Ein weiterer prominenter Fall aus dem europäischen Hochadel wurde der Streit um die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin Madeleine von Schweden, für die Prinz 2009 ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro gegen den Sonnenverlag der Klambt-Mediengruppe erstritt.
Zu den prominentesten Mandaten der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall zählen unter anderem Fürst von Monaco, Sultan von Brunei, Claudia Schiffer, Karl Lagerfeld, Reinhold Messner, Deutsche Telekom AG, Deutsche Börse AG, Siemens AG, Volkswagen AG, SAP AG, Linde AG, EON AG, Audi AG, EnBW AG, Warsteiner Brauerei, GEA AG, T-Online, Melitta, Müller-Milch, AWD Holding AG, Air Berlin, MTU Aero Engines Holding AG oder Hugo Boss AG. Matthias Prinz hat in Interviews deutlich gemacht, dass er seine Tätigkeit als Medienanwalt sehr differenziert und nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Wahrung des Persönlichkeitsrechts von prominenten Einzelpersonen reduziert sieht. Er vertritt medienrechtlich ebenso Unternehmen und Einrichtungen, bei denen je nach Sachlage profunde Kenntnisse im Bilanz- oder Handelsvertreterrecht oder auf anderen Rechtsgebieten gefordert sind.
Medienrecht werde so zu einem anspruchsvollen und diffizilen Querschnittsrecht. Zudem machen die prominenten Fälle nach eigenen Aussagen nur einen Anteil von bis zu 40% der Kanzleiaufträge aus. Zur Einhaltung des Medienrechts folgt der Medienrechtler der Darstellung des Bundesgerichtshofes von 1994, in der hohe Sanktionen gegen vorsätzlichen Rechtsbruch gefordert wird – auch zum Schutz der Presse, die medienrechtlich unproblematisch arbeitet.
Prof. Dr. Matthias Prinz ist mit Alexandra von Rehlingen verheiratet, Vater von zwei Töchtern und Söhnen und lebt mit seiner Familie in Hamburg.
Prof. Matthias Prinz
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Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall
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F.: +49 (0)30 517 386 14
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Name:Matthias Prinz
Geboren am:27.08.1956
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